Schutz und Erhalt der Eyhofsiedlung: Informationsveranstaltung zum Gutachten und Stand der Dinge

16.12.2022

Was ist typisch für die Eyhofsiedlung? Was sollte erhalten bleiben? Und welche Veränderungen sollten auch zukünftig möglich sein? Das Planungsbüro STADTGUUT wurde von der Stadt Essen mit einem Gutachten zur Eyhofsiedlung beauftragt und stellte am vergangenen Mittwoch, 14. Dezember, gemeinsam mit Vertreter*innen des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung den aktuellen Zwischenstand des Gutachtens im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor.

Insgesamt nahmen an der Veranstaltung in Rellinghausen rund 80 Bürger*innen teil. Nach einem Rundgang mit den Gutachtern durch die Siedlung wurden die Zwischenergebnisse in der evangelischen Kirchengemeinde Rellinghausen vorgestellt und an Themenständen diskutiert.

Das Planungsbüro STADTGUUT wird nun die zahlreichen Hinweise aus der Bewohnerschaft prüfen und in die weitere Begutachtung einbeziehen. Das Gutachten zur Eyhofsiedlung soll bis Anfang Februar abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage wird die Stadtverwaltung im Anschluss einen Entwurf für eine Erhaltungssatzung erarbeiten und der Politik vorlegen.

Eine Veranstaltungsdokumentation mit den vorgestellten Ergebnissen wird zeitnah im Internet unter www.essen.de/stadtplanung veröffentlicht. Bürger*innen können noch bis zum 31. Dezember Hinweise zur Eyhofsiedlung an eyhof@essen.de einreichen.

Zum Hintergrund

Vor rund 100 Jahren wurde der Architekt Josef Rings beauftragt, eine neue Siedlung zu planen. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand dabei die Eyhofsiedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Um die Eyhofsiedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, könnte sie nun durch eine sogenannte Erhaltungssatzung geschützt werden. Die Verwaltung der Stadt Essen wurde im Dezember 2021 damit beauftragt, einen Entwurf einer solchen Erhaltungssatzung auszuarbeiten. Mit Inkrafttreten dieser Satzung würden der Rückbau, die Änderung, die Errichtung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen. Um zu klären, was genau die städtebauliche Eigenart ausmacht und zukünftig mit einer Satzung geschützt werden könnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.

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